Grundstücke für Baugemeinschaften in Köln

Uns sind zur Zeit folgende Grundstücke in Köln bekannt, die exlusiv für Baugemeinschaften vorgesehen sind:

Köln-Sülz / Sülzgürtel 47

Verkauf erfolgt im Namen von: Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtung der Stadt Köln – Kinderheime, (Ki d S)

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Köln-Godorf / Immendorfer Straße (zwischenNr, 25 und 33)

Gemarkung Rondorf-Land, Flur 43, Flurstück Nr. 123
in einer Größe von 3.385 m²
Verkauf durch die Stadt Köln

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Köln-Porz / Mühlenstr. 36

Gemarkung Porz, Flur 2, Flurstücke Nrn. 895/176 und 896/176
in einer Größe von 575 m²
Verkauf durch die Stadt Köln

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Köln-Dellbrück / Hochwinkel 2

Gemarkung Wicheim-Schweinheim, Flur 13, Flurstück Nr. 1068
in einer Größe von 2.954 m²
Verkauf durch die Stadt Köln

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weitere Informationen hierzu

Stadt Köln verkauft Grundstücke an Baugemeinschaften

Stadt Köln

Zu den wohnungspolitischen Zielen in Köln zählt die Schaffung eines Wohnungsangebotes in guter Qualität und Vielfalt. Die demografische Entwicklung und die Ausdifferenzierung der Lebensstile verlangen nach neuen Wohnformen für das Wohnen in unterstützenden Nachbarschaften.

Im Rahmen des Wohnungsbauprogramms 2015 werden zur Förderung von Baugruppenprojekten drei städtische Grundstücke zum Kauf angeboten.

Die Wohnform der Baugruppen ist an spezielle bauliche bzw. allgemeine Anforderungen gebunden.

Das Baugruppenmodell basiert auf einen Zusammenschluss von mehreren Wohnungsinteressenten mit dem Ziel, als Gruppe eine Eigentumsmaßnahme zu realisieren. Die Unterstützung von solchen Baugruppenprojekten ist Gegenstand eines Förderkonzeptes, das in der Anlage 1 näher beschrieben ist.

Die nachfolgend benannten Flächen werden für die Umsetzung eines Baugruppenprojektes angeboten:

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A: Immendorfer Straße in Köln-Godorf
Gemarkung Rondorf-Land, Flur 43, Flurstück Nr. 123
in einer Größe von 3.385 m²

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B: Mühlenstraße in Köln-Porz
Gemarkung Porz, Flur 2, Flurstücke Nrn. 895/176 und 896/176
in einer Größe von 575 m²

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C: Hochwinkel 2 in Köln-Dellbrück
Gemarkung Wicheim-Schweinheim, Flur 13, Flurstück Nr. 1068
in einer Größe von 2.954 m²

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Die näheren Verkaufskonditionen sind in den Anlagen A-C aufgenommen.

Die Kaufpreise wurden auf der Grundlage der seitens der Stadt erstellten unverbindlichen Bebauungskonzepte ermittelt und als Mindestkaufpreis festgesetzt.
Sofern sich nach Konkretisierung Ihrer Planung, zuletzt nach Abschluss des Baugenehmigungsverfahrens, eine höhere Ausnutzung ergibt, richtet sich der Kaufpreis nach der darin vorgesehenen Geschossfläche bzw. der Garagenplätze, die konkret anzugeben sind.

Dieser Kaufpreis wird dann als Festpreis vereinbart. Eine weitere Abrechung ist nicht mehr erforderlich.

  • Die Bewerbungen einschließlich sämtlicher zugehöriger Unterlagen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft in 3-facher Ausfertigung in einem verschlossenen Rückumschlag bis zum 31.10.2009 wie folgt einzureichen:
    – NICHT ÖFFNEN –

    Stadt Köln
    Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
    Willy-Brandt-Platz 2
    50679 Köln
    Vorzimmer Amtsleitung/Abteilungsleitung Zimmer 12 E 61
    Betreff: Baugruppenprojekte zuzüglich der konkreten Grundstücksangabe
  • Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang der Bewerbung.
    Der Bewerbung ist ein vorläufiger Bonitätsnachweis für den Grundstückserwerb und die Baukosten beizufügen.
    Das von Ihnen eingereichte Nutzungskonzept ist für Ihre Gruppe bindend. Mit der Bestätigung der Grundstücksreservierung wird die ausgewählte Gruppe hierauf festgelegt.
  • Nach einer Auswertung der Bewerbungen wird die für eine Reservierung des Grundstücks erforderliche Entscheidung des Liegenschaftsausschuss eingeholt, nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss und im Ausschuss für Bauen und Wohnen.
  • Die Bewerber werden anschließend über das Ergebnis schriftlich informiert. Die vom zuständigen Gremium bestätigte Baugruppe wird gleichzeitig aufgefordert, innerhalb von 3 Wochen eine Reservierungsvereinbarung zu unterzeichnen und ein Entgelt zu entrichten.
    Für die Grundstücke Immendorfer Straße und Hochwinkel 2 fällt jeweils ein Reservierungsentgelt in Höhe von 1.500,– € bzw. für das Grundstück Mühlenstraße 36-38 in Höhe von 500,– € an.
    Mit Entrichtung des Entgeltes innerhalb der 3-Wochenfrist wird das Grundstück verbindlich reserviert und es werden die erforderlichen weiteren beschriebenen Verfahrensschritte eingeleitet. Kommt eine Beurkundung zu Stande, wird das Reservierungsentgelt auf den Kaufpreis angerechnet.
    Sollte ein Kaufvertrag nicht zu Stande kommen, wird das Reservierungsentgelt nicht erstattet, es sei denn, die Gründe hierfür sind durch die Stadt zu vertreten.
  • Innerhalb von weiteren 6 Monaten muss die Projektplanung baureif abgeschlossen sein und nachprüfbare Unterlagen eingereicht werden. Für das Gesamtprojekt wird eine verbindliche Finanzierungszusage vorgelegt.
  • Nach Erteilung der Baugenehmigung sowie Abgeschlossenheitsbescheinigung (nicht beim Genossenschaftsmodell) wird der Grundstückskaufvertrag mit der Baugruppe in der von Ihr gewählten Form unter Ausschluss der gesamtschuldnerischen Haftung beurkundet. Zeitgleich kann die Beurkundung der Teilungserklärung und der Grundschulden zur Finanzierung der Eigentumswohnungen erfolgen. Die Eintragung im Grundbuch kann jedoch erst dann erfolgen, wenn der Gesamtkaufpreis von der Baugruppe gezahlt worden ist. Erfolgt keine vollständige Zahlung wird der Grundstückskaufvertrag nicht vollzogen und das Projekt ist gescheitert.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass die Bewerbung und die damit verbundenen vorbereitenden Arbeiten, wie z.B. die Erstellung einer Planung sowie die Klärung des Baurechtes auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko des jeweiligen Bewerbers erfolgen.

Besondere Bedingungen:
Der Kaufvertrag muss spätestens 3 Monate nach Erteilung der Baugenehmigung abgeschlossen sein.
Spätestens 6 Monate nach Umschreibung ist mit der Maßnahme zu beginnen.
Das Wohnhaus muss bis spätestens 2 ½ Jahre nach der Umschreibung bezugsfertig hergestellt werden.

Zum Auswahlverfahren werden nur Baugruppen zugelassen, die folgende zwingend formale Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Baugruppe muss sich als GbR, Verein, Genossenschaft organisiert haben
  • Die Bereitschaft zur Erfüllung der Bauverpflichtung muss bestehen
  • Es muss ein Nutzungskonzept vorgelegt werden, an das folgende Anforderungen zu stellen sind:
    a) Erstellung eines Vorentwurfs im Maßstab 1:200 mit Regelgrundrissen, Ansichten, Angaben über die Art der Bebauung und die geplanten Standards sowie eine konkrete Angabe der vorgesehenen Geschossfläche
    b) Gestaltung der Freiflächen sowie Darstellung des Gruppenkonzeptes (Leitgedanke, Zielsetzung).
  • Die Baugruppe muss einen vorläufigen Bonitätsnachweis für den Grundstückserwerb und die Baukosten beifügen.

Grundsätzliche Informationen über Baugruppen bzw. eine Beratung von neuen interessierten Bewerbern erhalten Sie vom haus der architektur köln, Frau Stottrop/ Herr Wendling, Telefon 0221-3109706, E-Mail: baugemeinschaften@hda-koeln.de

Planungstechnische Informationen über die zur Orientierung beigefügten Konzepte werden Ihnen von dem Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Herren Effertz und Hansmann (Telefon: 0221/221-22798 und -27061) gegeben.

Grundstücksbezogene Anfragen bitte ich an den zuständigen Mitarbeiter des Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, Herrn Clausen (Telefon 0221/221-23085) zu richten.

Anlagen:

Stadt Köln, 9. April 2009. Der Oberbürmeister.

Wichtiger Hinweis des hdak: Für Rückfragen zum Verfahren und zu den einzelnen Grundstücken steht ein Internetforum zur Verfügung. Bitte sehen Sie dort nach, ob eine ähnliche Frage bereits gestellt und beantwortet wurde.

Allgemeine Rückfragen zum Förderkonzept der Stadt Köln:
https://baugemeinschaften.hda-koeln.de/?page_id=158/wohnungsbauprogramm-2015-der-stadt-koln

Projektspezifische Rückfragen zum Grundstück (A) Immendorfer Straße, Godorf:
https://baugemeinschaften.hda-koeln.de/?page_id=158/immendorfer-strase-koln-godorf

Projektspezifische Rückfragen zum Grundstück (B) Mühlenstraße, Porz
https://baugemeinschaften.hda-koeln.de/?page_id=158/muhlenstrase-koln-porz

Projektspezifische Rückfragen zum Grundstück (C) Hochwinkel, Dellbrück
https://baugemeinschaften.hda-koeln.de/?page_id=158/hochwinkel-koln-dellbruck

Verkauf von Baufeldern am Beethovenpark in Sülz

Am 24. Juni 2008 hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, dass im Zuge der Umwidmung des Areals der Kinder- und Jugendpädagogischen Einrichtung der Stadt Köln (Kinderheime) in Sülz zwei Baufelder an Baugruppen verkauft werden sollen. Es handelt sich hierbei um eine ca. 4.230 m² große Fläche an der Münstereifeler Straße (Baufeld 3) und eine ca. 3.861 m² große Fläche an der Anton-Antweiler-Straße (Baufeld 5).

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Hintergrund des Verkaufs der Grundstücke Sülzgürtel 47 ist die geplante Umnutzung des Areals der Kinderheime zu einem hochwertigen innerstädtischen Wohnquartier.
Zu diesem Zwecke läuft zurzeit die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gesamtgelände. Der Satzungsbeschluss des im Okt. 2008 offengelegten Bebauungsplans wird für Dez. 2008 angestrebt.

Baufeld 3

Das Baufeld 3 wird in 4 Parzellen (Baufelder 3.1 bis 3.4) aufgeteilt. Interessierte Baugruppen können nun für das Baufeld 3 ein Informationsmemorandum mit Informationen über das Gesamtgelände sowie mit den Bedingungen des Verfahrens zum Grundstücksverkauf herunterladen:
Memorandum zum Baufeld 3

Der Antrag zur Teilnahme am Verfahren zum Grundstücksverkauf („Teilnahmeantrag“) kann durch die Vertreterin / den Vertreter der Baugruppe bei der unten genannten Kontaktadresse angefordert werden. Die Teilnahmeanträge sind bis
Dienstag, 5. Mai 2009, 12:00 Uhr
bei der Verkäuferin unter der in Kap. 4.1.2 der Informationsmemoranden genannten Adresse einzureichen.

AKTUELL !!
Die Frist zur Abgabe eines Teilnahmeantrag für das Verkaufsverfahren des Baufeldes 3 wird bis zum 19.05.2009, 12.00 Uhr  verlängert.

Alle Fragen zum Verfahren des Grundstücksverkaufs, der zukünftigen Bebauung sowie den Informationsmemoranden sind durch den Vertreter der Baugruppe an die unten genannte Kontaktadresse zu richten; die Antworten werden allen Baugruppenvertretern, die ein Informationsmemorandum angefordert haben, zugesendet.

Baufeld 5

Die Vermarktung des Baufeldes 5, aufgeteilt in Baufeld 5.1 und 5.2, an Baugruppen wurde Ende 2008 begonnen, das Teilnahmeverfahren zwischenzeitlich abgeschlossen.
Die Informationen über das Gesamtgelände sowie den Bedingungen des Verfahrens zum Grundstücksverkauf sind aus Dokumentationsgründen hier noch verfügbar.
Memorandum zum Baufeld 5.1 (PDF, ca. 1 MB)
Memorandum zum Baufeld 5.2 (PDF, ca. 1 MB)

Der Antrag zur Teilnahme am Verfahren zum Grundstücksverkauf („Teilnahmeantrag“) konnte durch den Vertreter der Baugruppe bei der angefordert werden. Die Teilnahmeanträge waren bis 17.02.2009 einzureichen.

Matrix der sechs Baugrundstücke in Sülz

Die am 05.03.2009 im hdak.Netzwerk.Baugemeinschaften präsentierte Bewertung der sechs Baugrundstücke ist ohne Erläuterung nicht zu verstehen. Deswegenhaben wir uns gegen die Veröffentlichung der Bewertung entschieden. Wir möchten dennoch die Matrix den Gruppen zur Verfügung stellenund die Baugemeinschaften anregen, auf dieser Grundlage eine eigene Bewertung der Grundstücke vorzunehmen.
Matrix der sechs Baugrundstücke in Sülz (PDF-Version)

Allgemeine Unterlagen

Des Weiteren finden Sie hier Unterlagen zu der Umnutzung des Gesamtgeländes:
Plangutachten Sülzgürtel, Luczak Architekten, Stand 07/2007 (PDF, ca. 9 MB)
Pressemitteilung SEV Projektgemeinschaft Sülzgürtel, 08.12.2008 (PDF, ca., 200 kB)
Freiflächenkonzept FSW Landschaftsarchitekten (PDF, ca. 8 MB)
Bebauungsplan Satzung, Stadt Köln (PDF, 4 MB)

Kontaktadresse:

Projektgemeinschaft SEV Sülzgürtel 47
c/o Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Matthias Lomberg
St.-Franziskus-Str. 148
40470 Düsseldorf
E-Mail: mlomberg@schuessler-plan.de

Inhaltliche Anfragen an das Haus der Architektur Köln werden nicht beantwortet; bitte richten Sie Ihre Anfragen direkt an die Projektgemeinschaft.

Stadt Köln stellt Grundstücke für Baugemeinschaften zur Verfügung

Folgende Grundstücke werden voraussichtlich die Pilotgrundstücke für die Unterstützung von Baugemeinschaftsprojekten sein. Der Dezernent für Stadtentwicklung, Planen und Bauen, Herr Bernd Streitberger, hatte die Grundstücke im Dezember 2008 im hdak vorgestellt. Die offizielle Veröffentlichung wird voraussichtlich im März 2009 erfolgen.

  • Immendorfer Straße (zwischen Nr. 25 und Nr. 33) in Godorf
  • Mühlenstraße 36-38 in Porz
  • Hochwinkel 2 in Dellbrück