Die neue Wohnraumförderung 2014 – 2017. Informationsveranstaltung am 17.06.2015

Die Konditionen für die Wohnraumförderung in NRW wurden in den letzten Jahren Schritt für Schritt verbessert und den Marktentwicklungen angepasst. Im Rahmen des auf vier Jahre angelegten Programmvolumens soll die Wohnraumförderung außerdem verstärkt als Instrument für die Entwicklung und Aufwertung von Wohnquartieren eingesetzt werden. Dafür stehen jährlich 70 Mio. Euro aus dem Programm zur Verfügung. Darüber hinaus wurden die Förderbeträge in 2014 angehoben, Zinsen auf bis zu null Prozent gesenkt und die Mietobergrenzen erhöht. Seit 2014 werden außerdem auf einige Förderdarlehen Tilgungsnachlässe gewährt.

Das Volumen von jährlich 800 Millionen Euro hatte die Landesregierung bereits im Dezember 2013 für vier Jahre bis 2017 festgeschrieben. Dabei sind in diesem Jahr für die Förderung des Mietwohnungsbaus 450 Millionen Euro, für Neubau und Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum 80 Millionen, für Bestandsinvestitionen 150 sowie für Maßnahmen zur Unterstützung der Quartiersentwicklung und für die Förderung des Studentischen Wohnens zusammen 120 Millionen reserviert. Je nach Mietniveau in den Städten und Gemeinden betragen die Darlehenssätze zwischen 1.100 und 1.650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Für die Darlehen werden je nach Mietniveau Zinsen zwischen null und 0,5 Prozent fällig. Zudem setzt das Land gezielte Investitionsanreize durch Tilgungsnachlässe. Dies gilt für z.B. für die energetische Sanierung oder die Zusatzdarlehen für die Standortaufbereitung, wenn geförderter Wohnraum entsteht. Zu letzteren zählen auch Abrissmaßnahmen von nicht mehr zeitgemäßen Wohngebäuden zugunsten des geförderten Wohnungsbaus.

Welche Baumaßnahmen und Wohnquartiere mit welchen Förderinstrumenten im Neubau und Bestand finanziert werden können, darüber will der BDB Köln aus erster Hand informieren und lädt zu einer Informationsveranstaltung ein, die gemeinsam mit dem Landesverband NRW und Vertretern des NRW-Bauministeriums angeboten wird.

Programmfolge

1. Begrüßung

2. Die neuen Schwerpunkte der sozialen Wohnraumförderung 2014ff. Leiterin / Leiter des Referates Wohnraumförderungsprogramme, Wohnungswirtschaft MBWSV.NRW

3. Investive Bestandsförderung 2014ff. RBe Rita Tölle, Leiterin des Referates Konzeption und Umsetzung der Wohnungsbestandsförderung MBWSV.NRW

4. Ergänzende Wohnraumförderung in Köln. Amt für Wohnraumförderung der Stadt Köln

5. Fragen, Diskussion, Ausklang

Mittwoch, 17.06.2015, 17:00 bis 18:30 Uhr | Haus der Architektur Köln, Josef-Haubrich-Hof 2, 50676 Köln | Veranstalter: BDB-Bezirksgruppe Köln und der BDB.NRW gemeinsam mit dem NRW-Bauministerium | Eintritt frei, Anmeldung beim Veranstalter bis 12.06.2015 erforderlich

http://www.bdb-koeln.de
http://www.bdb-koeln.de/downloads/Einladung-Wohnraumförderung_2015.pdf